Käufer oder Verkäufer wollen die ResVer nicht mehr erfüllen: Der Grundstückkaufvertrag, der Anspruch auf die Realerfüllung einer Grundeigentumsübertragung gewähren würde, wird nicht mehr öffentlich beurkundet.
- trotz Nichtigkeit ein Bedürfnis der Praxis / Rückforderbarkeit der Anzahlung?
Käufer oder Verkäufer wollen die ResVer nicht mehr erfüllen: Der Grundstückkaufvertrag, der Anspruch auf die Realerfüllung einer Grundeigentumsübertragung gewähren würde, wird nicht mehr öffentlich beurkundet.